Rechtsprechung
   BFH, 20.11.2013 - X R 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37904
BFH, 20.11.2013 - X R 2/12 (https://dejure.org/2013,37904)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2013 - X R 2/12 (https://dejure.org/2013,37904)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2013 - X R 2/12 (https://dejure.org/2013,37904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • openjur.de

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung; Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bundesfinanzhof

    AO § 355 Abs 1 S 1, AO § 356 Abs 1, AO § 357 Abs 1, AO § 110 Abs 2, AO § 87a, BGB § 133
    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bundesfinanzhof

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 355 Abs 1 S 1 AO, § 356 Abs 1 AO, § 357 Abs 1 AO, § 110 Abs 2 AO, § 87a AO
    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW
  • JurPC
  • R&W Online

    Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne Hinweis E-Mail-Einspruchsmöglichkeit vollständig

  • cpm-steuerberater.de

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung – Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rewis.io

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die einem Steuerbescheid beizufügende Rechtsbehelfsbelehrung

  • datenbank.nwb.de

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechtsmittelbelehrung im Steuerbescheid

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rechtsbehelfsbelehrung: Fehlender Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per Email in einem Steuerbescheid

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsbehelfsbelehrung - Kein Hinweis auf E-Mail nötig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die einem Steuerbescheid beizufügende Rechtsbehelfsbelehrung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung entbehrlich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umfang einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail notwendig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht des FA zur Belehrung, dass Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Verweis auf E-Mail verzichtbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlender Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung - Steuerrecht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rechtsbehelfsbelehrung auch bei fehlendem Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail wirksam

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einspruchsverfahren
    Einspruchsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 158
  • MMR 2014, 17
  • BB 2014, 86
  • DB 2014, 404
  • K&R 2014, 148
  • BStBl II 2014, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.03.2006 - X R 18/05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    a) Die Rechtsbehelfsbelehrung muss dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes --GG--; Art. 19 Abs. 4 GG) Rechnung tragen, soll aber auch so einfach und klar wie möglich sein (Senatsurteil vom 7. März 2006 X R 18/05, BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455).

    c) Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des I. und III. Senats an und knüpft hierbei an seine Entscheidung in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455 an, die es ausreichen lässt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Berechnung der Einspruchsfrist den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen wiedergibt.

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Maßstäben, die der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455 aufgestellt hat (s.o. unter 3.a).

  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    Allerdings muss eine Rechtsbehelfsbelehrung auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    In seinem Beschluss vom 12. Dezember 2012 I B 127/12 (BFHE 239, 25, BStBl II 2013, 272) hat sich der I. Senat des BFH dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hob mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 292 veröffentlichten Urteil die Einspruchsentscheidung auf.
  • BFH, 02.02.2010 - III B 20/09

    Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    So stellte der III. Senat bereits in seiner Entscheidung vom 2. Februar 2010 III B 20/09 (BFH/NV 2010, 830) klar, dass die Rechtsbehelfsbelehrung richtig und vollständig sei, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO wiedergebe.
  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    Unrichtig ist eine Belehrung daher erst dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (Senatsurteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742; auch BFH-Beschluss vom 9. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    Unrichtig ist eine Belehrung daher erst dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (Senatsurteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742; auch BFH-Beschluss vom 9. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 66/12

    Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    Diese Rechtsprechung hat der III. Senat in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 2012 III B 66/12 (BFH/NV 2013, 177) bestätigt.
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    Auch außerprozessuale Verfahrenserklärungen --wie dieses Schreiben-- sind in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auszulegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359).
  • BFH, 23.01.2008 - I B 101/07

    Vergessen als Wiedereinsetzungsgrund - Klärungsfähigkeit der Frage des

    Auszug aus BFH, 20.11.2013 - X R 2/12
    Für Amtsermittlungen ist in einem solchen Verfahren grundsätzlich kein Raum (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2008 I B 101/07, BFH/NV 2008, 1290).
  • BFH, 26.02.2004 - VI B 101/01
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Die den Wortlaut der einschlägigen gesetzlichen Regelung in § 81 Abs. 1 VwGO wiedergebende Rechtsbehelfsbelehrung ist mithin nicht unrichtig (vgl. auch BFH, Urteile vom 20. November 2013 - X R 2/12 - BFHE 243, 158 Rn. 15 zur Rechtsbehelfsbelehrung über den Einspruch m.w.N., vom 5. März 2014 - VIII R 51/12 - BFH/NV 2014, 1010 Rn. 25 f. und vom 18. Juni 2015 - IV R 18/13 - BFH/NV 2015, 1349 Rn. 19 ff. jeweils zur Rechtsbehelfsbelehrung über die Klage).
  • BFH, 06.07.2016 - XI B 36/16

    Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem

    bb) Unrichtig i.S. von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist eine Belehrung erst dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742, unter II.2., Rz 25; vom 20. November 2013 X R 2/12, BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 14; ferner BFH-Beschluss vom 9. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448, Rz 5; jeweils m.w.N.).

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt und verständlich über allgemeine Merkmale des Fristbeginns sowie Fristdauer informiert, ist ordnungsgemäß (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 15. März 2007 III R 51/06, BFH/NV 2007, 1484, unter II.2.a, Rz 22; in BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 17; vom 15. Juli 2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145, Rz 15; auch BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2010 III B 20/09, BFH/NV 2010, 830, Rz 5; vom 12. Oktober 2012 III B 66/12, BFH/NV 2013, 177, Rz 22; jeweils m.w.N.).

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064, unter II.2.a, Rz 14; in BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 19; jeweils m.w.N.).

    Es besteht jedoch keine Veranlassung, bei Angaben in der Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht Pflichtangaben nach § 356 Abs. 1 AO sind, höhere Anforderungen an die Detailliertheit der Rechtsbehelfsbelehrung zu stellen als bei solchen Angaben, die notwendiges Element der Rechtsbehelfsbelehrung sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 21).

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 41/17

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der

    Eine Belehrung, die hinsichtlich der Form der Einlegung des Rechtsbehelfs nur den (unvollständigen) Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO (vollständig) wiedergibt, ist aber noch vollständig und richtig (BFH-Urteil vom 20.11.2013 - X R 2/12, BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 15 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht